Bauvorschriften: Genehmigte Dokumente L und F (Konsultationsversion) Gilt für: England

Konsultationsversion – Oktober 2019

Dieser Leitlinienentwurf begleitet die Konsultation vom Oktober 2019 zum Future Homes Standard, Teil L und Teil F der Bauverordnung. Die Regierung bittet um Stellungnahmen zu den Standards für neue Wohnungen und zur Struktur des Leitlinienentwurfs. Die Standards für Arbeiten an bestehenden Wohnungen sind nicht Gegenstand dieser Konsultation.

Die genehmigten Dokumente

Was ist ein genehmigtes Dokument?

Der Staatssekretär hat eine Reihe von Dokumenten genehmigt, die praktische Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen der Bauverordnung 2010 für England geben. Diese Dokumente enthalten Hinweise zu den technischen Teilen der Verordnung und zu Verordnung 7. Sie bieten Anleitungen für gängige Bausituationen.

Es liegt in der Verantwortung derjenigen, die Bauarbeiten durchführen, die Anforderungen der Bauverordnung 2010 zu erfüllen.

Obwohl die letztendliche Entscheidung über die Erfüllung dieser Anforderungen den Gerichten obliegt, bieten die genehmigten Dokumente praktische Hinweise zu möglichen Wegen zur Einhaltung der Vorschriften in England. Obwohl die genehmigten Dokumente gängige Bausituationen abdecken, stellt die Einhaltung der darin enthaltenen Hinweise keine Garantie für die Einhaltung der Vorschriften dar, da die genehmigten Dokumente nicht alle Umstände, Abweichungen und Neuerungen berücksichtigen können. Diejenigen, die für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind, müssen selbst prüfen, ob die Befolgung der Hinweise in den genehmigten Dokumenten diesen Anforderungen im jeweiligen Einzelfall gerecht wird.

Beachten Sie, dass es möglicherweise andere Möglichkeiten gibt, die Anforderungen zu erfüllen, als in einem genehmigten Dokument beschrieben. Wenn Sie eine relevante Anforderung lieber auf eine andere Weise erfüllen möchten als in einem genehmigten Dokument beschrieben, sollten Sie dies frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abstimmen.

Wurden die Vorgaben des genehmigten Dokuments befolgt, wird ein Gericht oder ein Prüfer in der Regel feststellen, dass kein Verstoß gegen die Vorschriften vorliegt. Wurden die Vorgaben des genehmigten Dokuments jedoch nicht befolgt, kann dies als Beweis für einen Verstoß gegen die Vorschriften angesehen werden. In diesem Fall sollte der Bauausführende nachweisen, dass die Anforderungen der Vorschriften auf andere akzeptable Weise erfüllt wurden.

Zusätzlich zu den Leitlinien enthalten einige genehmigte Dokumente Bestimmungen, die genau befolgt werden müssen, wenn dies durch Vorschriften vorgeschrieben ist oder wenn der Minister Prüf- oder Berechnungsmethoden vorgeschrieben hat.

Jedes genehmigte Dokument bezieht sich ausschließlich auf die spezifischen Anforderungen der Bauverordnung 2010, auf die es sich bezieht. Bauarbeiten müssen jedoch auch alle anderen geltenden Anforderungen der Bauverordnung 2010 und aller anderen geltenden Gesetze erfüllen.

So verwenden Sie dieses genehmigte Dokument

In diesem Dokument werden die folgenden Konventionen verwendet.

a. Text auf grünem Hintergrund ist ein Auszug aus der Bauverordnung 2010 bzw. der Bauverordnung (Zugelassene Prüfer usw.) 2010 (beide in der jeweils gültigen Fassung). Diese Auszüge legen die rechtlichen Anforderungen der Verordnung dar.

b. Wichtige Begriffe (grün gedruckt) werden in Anhang A definiert.

c. Es wird auf einschlägige Normen oder andere Dokumente verwiesen, die weitere nützliche Hinweise bieten können. Verweist dieses genehmigte Dokument auf eine benannte Norm oder ein anderes Referenzdokument, ist diese Norm bzw. der Verweis im Dokument eindeutig gekennzeichnet. Normen sind durchgehend fett hervorgehoben. Der vollständige Name und die Version des betreffenden Dokuments finden Sie in Anhang D (Normen) bzw. Anhang C (andere Dokumente). Hat die ausstellende Stelle die aufgeführte Version der Norm oder des Dokuments jedoch überarbeitet oder aktualisiert, können Sie die neue Version als Orientierungshilfe verwenden, sofern sie weiterhin den relevanten Anforderungen der Bauverordnung entspricht.

d. Normen und technische Zulassungen behandeln auch Leistungsaspekte oder Sachverhalte, die nicht in der Bauverordnung geregelt sind, und können höhere Standards als die in der Bauverordnung geforderten empfehlen. Dieses genehmigte Dokument schließt die Anwendung höherer Standards nicht aus.

e. In dieser Konsultationsversion des Genehmigten Dokuments werden technische Unterschiede zum Genehmigten Dokument (Ausgabe 2013) mit den Änderungen von 2016 im Allgemeinengelb hervorgehoben,obwohl redaktionelle Änderungen am gesamten Dokument vorgenommen wurden, die die Bedeutung einiger Leitlinien verändert haben könnten

Benutzeranforderungen

Die genehmigten Dokumente dienen als technische Anleitung. Die Nutzer der genehmigten Dokumente sollten über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Anleitung zu verstehen und sie bei den durchzuführenden Bauarbeiten korrekt anzuwenden.

Die Bauvorschriften

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Bauvorschriften für die meisten Bauvorhaben. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Vorschriften unter www.legislation.gov.uk.

Bauarbeiten

In Vorschrift 3 der Bauverordnung wird der Begriff „Bauarbeiten“ definiert. Zu den Bauarbeiten gehören:

a. die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes

b. die Bereitstellung oder Erweiterung einer kontrollierten Dienstleistung oder Einrichtung

c. die wesentliche Veränderung eines Gebäudes oder einer kontrollierten Dienstleistung oder Einrichtung.

In Vorschrift 4 heißt es, dass Bauarbeiten so ausgeführt werden müssen, dass nach Abschluss der Arbeiten:

a. Bei Neubauten oder Arbeiten an einem Gebäude, das den geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprach: Das Gebäude entspricht den geltenden Anforderungen der Bauverordnung.

b. Bei Arbeiten an einem bestehenden Gebäude, das nicht den geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprach:

(i) Die Arbeiten selbst müssen den geltenden Anforderungen der Bauvorschriften entsprechen und

(ii) Das Gebäude darf im Hinblick auf die Anforderungen nicht mangelhafter sein als vor der Durchführung der Arbeiten.

Wesentliche Nutzungsänderung

In Vorschrift 5 wird eine „wesentliche Nutzungsänderung“ definiert, bei der ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, der zuvor für einen bestimmten Zweck genutzt wurde, für einen anderen Zweck genutzt wird.

Die Bauvorschriften legen Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, bevor ein Gebäude einem neuen Zweck zugeführt werden kann. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Gebäude möglicherweise modernisiert werden.

Materialien und Verarbeitung

Gemäß Vorschrift 7 müssen Bauarbeiten fachgerecht und unter Verwendung geeigneter und sachgemäßer Materialien ausgeführt werden. Hinweise zu Vorschrift 7(1) finden sich im Genehmigten Dokument 7, Hinweise zu Vorschrift 7(2) im Genehmigten Dokument B.

Unabhängige Zertifizierung und Akkreditierung durch Dritte

Unabhängige Zertifizierungs- und Akkreditierungssysteme für Installateure schaffen die Gewissheit, dass das erforderliche Leistungsniveau eines Systems, Produkts, Bauteils oder Bauwerks erreicht werden kann. Bauaufsichtsbehörden können Zertifizierungen nach solchen Systemen als Nachweis der Einhaltung einer relevanten Norm anerkennen. Eine Bauaufsichtsbehörde sollte jedoch vor Baubeginn feststellen, ob ein System den Anforderungen der Bauverordnung entspricht.

Anforderungen an die Energieeffizienz

Teil 6 der Bauverordnung stellt zusätzliche spezifische Anforderungen an die Energieeffizienz. Bei einer Erweiterung oder Renovierung eines Gebäudes kann eine energetische Verbesserung des bestehenden Gebäudes oder eines Gebäudeteils erforderlich sein.

Meldung von Arbeiten

Die meisten Bauarbeiten und wesentlichen Nutzungsänderungen müssen einer Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern nicht einer der folgenden Punkte zutrifft.

a. Es handelt sich um Arbeiten, die von einer registrierten kompetenten Person selbst zertifiziert oder von einem registrierten Dritten zertifiziert werden.

b. Es handelt sich um Arbeiten, die gemäß Vorschrift 12(6A) bzw. Anhang 4 der Bauverordnung von der Meldepflicht ausgenommen sind.

Verantwortung für die Einhaltung

Personen, die für Bauarbeiten verantwortlich sind (z. B. Bauunternehmer, Planer, Bauunternehmer oder Installateure), müssen sicherstellen, dass die Arbeiten alle geltenden Anforderungen der Bauverordnung erfüllen. Auch der Bauherr kann dafür verantwortlich sein, dass die Arbeiten den Bauvorschriften entsprechen. Entsprechen Bauarbeiten nicht den Bauvorschriften, kann dem Bauherrn eine Vollstreckungsanordnung zugestellt werden.

 

Inhalt:

erhältlich beihttps://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/835547/ADL_vol_1.pdf


Veröffentlichungszeit: 30. Oktober 2019