US-Umweltschutzbehörde EPA schlägt Regelung zum Verbot der Verwendung von CTC unter TSCA vor

U. Environmental Protection Agency (EPA) Tetrachlorkohlenstoff (CTC) Gesundheit Umwelt

Am 28. Juli 2023 schlug die US-Umweltschutzbehörde (EPA) gemäß Abschnitt 6(a) des Toxic Substances Control Act (TSCA) eine Regelung vor, die sich mit dem unangemessenen Gesundheitsrisiko durch Tetrachlorkohlenstoff (CTC) befasst. CTC ist eine flüchtige organische Verbindung, die hauptsächlich als Reaktant bei der Herstellung von Kühlmitteln, Aerosoltreibmitteln und Schaumtreibmitteln verwendet wird.

U.Environmental Protection Agency (EPA) Tetrachlorkohlenstoff (CTC) Gesundheit Umwelt

Das TSCA verpflichtet die EPA, jedes unangemessene Risiko für Gesundheitsschäden oder Umweltschäden, das in einer TSCA-Risikobewertung festgestellt wurde, durch entsprechende Vorschriften zu adressieren und die Anforderungen im erforderlichen Umfang anzuwenden, sodass die Chemikalie kein unangemessenes Risiko mehr darstellt. Diese vorgeschlagene Risikomanagementvorschrift basiert auf der Risikobewertung der EPA gemäß Abschnitt 6 des TSCA vom November 2020, geändert durch die überarbeitete Feststellung des unangemessenen Risikos für CTC vom Dezember 2022. Die EPA stellte fest, dass CTC ein unangemessenes Risiko für Gesundheitsschäden aufgrund von Krebs durch chronische Inhalation und dermale Exposition sowie Lebertoxizität durch chronische Inhalation, chronische dermale und akute dermale Exposition am Arbeitsplatz darstellt.

Zu den Maßnahmen, die die EPA gemäß Abschnitt 6(a) des TSCA vorschlägt, gehören:

· Erfordernis eines CTC-Programms zum Schutz vor Chemikalien am Arbeitsplatz, das einen bestehenden Grenzwert für die chemische Belastung (ECEL) von 0,3 ppm als zeitgewichteten 8-Stunden-Durchschnittswert (TWA) umfasst;
· Erfordert die Verwendung einer Abzugshaube und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die industrielle und gewerbliche Verwendung als Laborchemikalie;
· Verbot mehrerer CTC-Anwendungen, die bereits ausgelaufen sind;
· Meldepflichten für Hersteller, Importeure, Verarbeiter und Händler im Downstream-Bereich; und
· Anforderungen an die Aufzeichnungsführung.

Die EPA nimmt bis zum 11. September 2023 öffentliche Kommentare zu der vorgeschlagenen Regelung entgegen. Sie veranstaltet außerdem am 15. August 2023 um 13:00 Uhr EDT ein Webinar zur vorgeschlagenen Regelung. Um sich für das Webinar anzumelden, besuchen Sie Eventbrite.

Empfohlene Maßnahmen

· Überprüfen Sie die vorgeschlagene Regel;
· Nehmen Sie am Webinar teil; und
· Erwägen Sie das Einreichen von Kommentaren.


Veröffentlichungszeit: 18. August 2023