Am 28. Juli 2023 schlug die US-Umweltschutzbehörde (EPA) eine Regelung gemäß Abschnitt 6(a) des Gesetzes zur Kontrolle toxischer Substanzen (TSCA) vor, die das unzumutbare Gesundheitsrisiko durch Tetrachlorkohlenstoff (CTC) regeln soll. CTC ist eine flüchtige organische Verbindung, die hauptsächlich als Reaktant bei der Herstellung von Kältemitteln, Treibmitteln für Aerosole und Schaumbildnern verwendet wird.
Das TSCA verpflichtet die EPA, jedes im Rahmen einer TSCA-Risikobewertung festgestellte unangemessene Gesundheits- oder Umweltrisiko durch Verordnung zu beheben und die erforderlichen Anforderungen so weit anzuwenden, dass von der Chemikalie kein unangemessenes Risiko mehr ausgeht. Diese vorgeschlagene Risikomanagement-Regelung basiert auf der TSCA-Risikobewertung gemäß Abschnitt 6 der EPA vom November 2020, in der Fassung der überarbeiteten Risikobewertung für CTC vom Dezember 2022. Die EPA stellte fest, dass CTC aufgrund von Krebs durch chronische Inhalation und dermale Exposition sowie Lebertoxizität durch chronische Inhalation, chronische und akute dermale Exposition am Arbeitsplatz ein unangemessenes Gesundheitsrisiko darstellt.
Zu den Maßnahmen, die die EPA gemäß Abschnitt 6(a) des TSCA vorschlägt, gehören:
• Erfordert ein CTC-Arbeitsschutzprogramm für Chemikalien, das einen bestehenden Grenzwert für die Chemikalienexposition (ECEL) von 0,3 ppm als 8-Stunden-Mittelwert (TWA) enthält;
• Erfordert die Verwendung eines Abzugs und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die industrielle und gewerbliche Verwendung als Laborchemikalie;
• Verbot mehrerer Verwendungszwecke von CTC, die bereits ausgelaufen sind;
• Meldepflichten gegenüber nachgelagerten Unternehmen für Hersteller, Importeure, Verarbeiter und Händler; und
• Aufzeichnungspflichten.
Die EPA nimmt bis zum 11. September 2023 öffentliche Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Regelung entgegen. Außerdem veranstaltet sie am 15. August 2023 um 13:00 Uhr EDT ein Webinar zu dieser Regelung. Zur Anmeldung besuchen Sie Eventbrite.
Empfohlene Maßnahmen
• Die vorgeschlagene Regelung prüfen;
• Nehmen Sie am Webinar teil; und
• Sie können gerne Kommentare einreichen.
Veröffentlichungsdatum: 18. August 2023